Die Einkommenssteuer ist für Sie als Grafiker praktisch die ganz persönliche Steuer. Damit wird Ihr Gewinn geschmälert und die Einkommenssteuer wird meist im Voraus entrichtet. Das ist aber vom Einkommen abhängig.

Die Einkommensteuer ist die persönliche Steuer des Grafikers. Die meisten Freiberufler werden vom Staat verpflichtet für ihre Leistungen die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
www.erfolg-als-freiberufler.de/steuern.php
Der Gewinn der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Grafikers erhält man über die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Der Gewinn ist dann zu versteuern.
www.erfolg-als-selbststaendiger.de/Steuern-Selbststaendige.php
Das ist vor allem dann möglich, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner zusammen veranlagt werden und sich dessen Ausgaben über der möglichen Rückzahlung befinden. Dann erfolgt eine Verrechnung und Sie bekommen vielleicht etwas mehr von der Steuer zurück. Für getrennt Veranlagte ist das natürlich nicht möglich.
In jedem Fall erfolgt aber am Ende des Jahres im Rahmen der Steuererklärung der Kassensturz. Dann zeigt sich, wie hoch Ihr Gewinn tatsächlich war und welche Steuern nun beglichen werden müssen. Im für Sie besten Fall bekommen Sie sogar eine Rückzahlung der Steuern.
Wer über ein nur geringes Einkommen verfügt, muss nicht damit rechnen, auch noch die quartalsmäßigen Einkommenssteuern im Voraus entrichten zu müssen. Sie werden dazu eine Auskunft vom Finanzamt erhalten, wenn Ihr Einkommen zu gering sein sollte und Sie keine Steuern zahlen müssen. Andernfalls bekommen Sie die Termine genannt, zu denen die Steuern entrichtet werden müssen.
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